Briefwahl im Seniorenheim: Alles nur gefälscht?


Wahlfälschungen in Deutschland sehr selten

Auch Maximilian Kreter, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Hannah-Arendt-Institut für Totalitarismusforschung an der TU Dresden, spricht im Zusammenhang von Wahlfälschungen allgemein von „Einzelfällen“. Theoretisch seien Seniorenheime jedoch anfälliger dafür. Kreter zufolge gibt es in Seniorenheimen mehr „Einfallstore“ für Wahlmanipulationen. Zu diesen könne es kommen, wenn älteren Menschen beim Beantragen und Versenden der Briefwahlunterlagen geholfen werde.

Vergleichsweise hohe Strafen schrecken ab

Kreter betont, dass die nachweisbaren Fälle von Wahlfälschungen gering seien. Hohe Strafen seien abschreckend. Die Wahlen in Deutschland weisen laut Kreter ohnehin eine hohe Integrität und Sicherheit auf. Er bezieht sich dabei auf Bewertungen des Election Vulnerability Index der NGO Freedom House sowie des Election Integrity Index eines kanadisch-britischen Forschungsverbunds.

Die Anzahl der nachweisbaren Fälle, wo es zu Anklagen und Verurteilungen kam, ist sehr sehr gering.


Maximilian Kreter
Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Hannah-Arendt-Institut für Totalitarismusforschung an der TU Dresden

Welche Strafen drohen bei Wahlfälschung?
Laut Strafgesetzbuch, Paragraf 107 a, droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren für unbefugtes Wählen, das Herbeiführen eines falschen Wahlergebnisses oder das Verfälschen des Ergebnisses.

Quelle: Landeskriminalamt Sachsen

Landeswahlleitung: Strenge Vorschriften für Briefwahl

Auch rechtlich hat der Gesetzgeber strenge Regeln insbesondere für die Briefwahl eingeführt. Wie das Büro des Sächsischen Wahleiters mitteilt, soll dadurch der Missbrauch bei der Briefwahl möglichst ausgeschlossen werden. So muss der Briefwähler per Eides statt versichern, dass er den Wahlzettel persönlich ausgefüllt hat. Eine Missachtung ist strafbar.

Eine Straftat begehe auch derjenige, der für jemanden anderen einen Stimmzettel ausfüllt. Ausgenommen davon seien nur Hilfspersonen, wenn der Wähler körperlich zum Ausfüllen des Stimmzettels nicht in der Lage ist.

Pflegeheimleiter: Generalverdacht völlig absurd

Die Befugnisse bei der Briefwahl sind in Altenheimen ohnehin sehr begrenzt, teilt der Leiter des Altenpflegeheims „Neufriedstein“ in Radebeul, Martin Oehmichen, auf Anfrage mit. Wahlergebnisse aus Seniorenheimen wegen der Vorfälle im vergangenen Jahr unter Generalverdacht zu stellen, hält er für vollkommen absurd.

„Unsere einzige Aufgabe ist es, die Wahlbenachrichtigungen den Bewohnern zukommen zu lassen“, sagt Oehmichen. Die Briefe – ob Wahlbenachrichtigung oder Briefwahlunterlagen – würden verschlossen in einer Postmappe den Bewohnern beziehungsweise deren gesetzlichen Betreuern übergeben.

Dem Pflegepersonal sei bekannt, dass der Verstoß gegen das Postgeheimnis einen schweren Verstoß darstelle, betont Oehmichen: „Wir haben keine Chance, irgendwas in dem Kuvert anzukreuzen. Dafür gibt es das Postgeheimnis.“

Wir haben keine Chance, irgendwas in dem Kuvert anzukreuzen. Dafür gibt es das Postgeheimnis.


Martin Oehmichen
Leiter des Altenpflegeheims „Neufriedstein“ in Radebeul

Verallgemeinernde Rückschlüsse vermeiden

Auch im AWO-Seniorenzentrum Beerendorf in Delitzsch begrenzt man sich darauf, die Bewohner über Aushänge über die Wahlen zu informieren, teilt Einrichtungsleiter Christian Schulze mit. „Wir greifen in keinster Weise ins Wahlgeschehen ein. In dem Moment, wo wir die Wahlbenachrichtigungen übergeben, ist für uns der Job erledigt“, erklärt Schulze.

Wahlbenachrichtigungen und Briefwahlunterlagen würden an Bewohner oder bevollmächtigte Angehörige und Betreuer weitergereicht. Kriminelle Handlungen eines Einzelnen sollten nicht zu verallgemeinernden Rückschlüssen auf den kompletten Pflegebereich führen, betont Schulze.



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Author: admin

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