Zinsrisiko der Verschuldung des Freistaates Sachsen

Zinsrisiko der Verschuldung des Freistaates Sachsen



Präsident Jens Michel zur Prüfung „Zinsrisiko der Verschuldung“ aus dem Jahresbericht 2024 – Band I des Sächsischen Rechnungshofs.

Die Zeit der Niedrigzinspolitik ist vorüber. Mit der Zinswende muss sich der Freistaat Sachsen auf einen Anstieg der Zinsausgaben einstellen.
Die aufgenommenen Notlagenkredite zur Bewältigung der Corona-Krise erhöhen das Zinsrisiko nicht, da sie endgültig zu tilgen sind und die Staatsregierung somit keine Anschlusskredite aufnehmen darf.
Das Zinsbelastungsrisiko für das Land ergibt sich zum ganz überwiegenden Teil aus „aufgeschobenen Kreditaufnahmen“ von über 7 Mrd. €, wenn diese aktiviert werden. Das Parlament sollte für den Fall von Mehreinnahmen festlegen, dass diese vorrangig für die Verminderung des Kreditbedarfs zu verwenden sind. Der SRH regt an, auslaufende Kredite nicht mehr zu refinanzieren, sondern endgültig zu tilgen und dabei zugleich die Bildung von „aufgeschobenen Kreditaufnahmen“ auszuschließen.

Nach etwa einer Dekade mit Null- und Niedrigzinsen können gewandelte Kreditmarktbedingungen ein Risiko für den Landeshaushalt darstellen.
Eine Neuverschuldung schließt die Sächsische Verfassung zwar aus, aber dennoch wird der Freistaat auch künftig Kreditverträge schließen. Hierbei stellen weniger die Refinanzierungen bestehender Darlehensverträge, sondern vor allem die sog. „aufgeschobenen Kreditaufnahmen“ ein Wagnis dar. Im mittelfristigen Betrachtungszeitraum ist mit wachsenden Zinsausgaben zu rechnen. Sie steigen von 103 Mio. € im Hj. 2024 auf 232 Mio. € im Hj. 2027. Die Talsohle bei den Ausgaben für Schuldzinsen ist damit
durchschritten.

Hier geht’s zum Beitrag: https://www.rechnungshof.sachsen.de/JB2024-B1_Zinsrisiko.pdf

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Author: admin

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