Am Montag ab 9:30 Uhr befasst sich das Amtsgericht Weißwasser mit einer Tempoüberschreitung von Sachsens heutigem Kultusminister Conrad Clemens (CDU). Er war im September 2023 mit Tempo 80 in einer 30er-Zone in Krauschwitz (Kreis Görlitz) geblitzt worden.Damals war er noch nicht Minister, sondern Staatssekretär und Bevollmächtigter des Freistaates Sachsen beim Bund.
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Ordnungswidrigkeit oder Strafverfahren?
Clemens hatte erst Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt. Daraufhin sollte Fall als Verkehrsordnungswidrigkeit am Amtsgericht Weißwasser verhandelt werden. Den Antrag zog Clemens aber zurück und meldete sich für ein Fahreignungsseminar an.
Das Gericht gab nach eigenem Bekunden später Clemens und dessen Verteidiger einen rechtlichen Hinweis, wonach der Verkehrsverstoß auch als verbotenes Kraftfahrzeugrennen gewertet werden kann. Die Folge wäre ein Strafverfahren.
Diskussion um Aufhebung der Immunität
Weil der Minister – wie alle gewählten Mandatsträger des Sächsischen Landtags – Immunität genießt, müsste bei einem Strafverfahren gegen ihn diese aufgehoben werden. Das ist Sache des Immunitätsausschusses und des Landtages.
Der Ausschuss müsste in diesem Fall Kultusminister Clemens im Zusammenhang mit den Vorwürfen anhören. Das könne schriftlich oder mündlich erfolgen, erklärte die Landtagsverwaltung dazu und nannte als Termin voraussichtlich die nächste Ausschusssitzung im April. Danach werde dem Parlament eine Beschlussempfehlung vorgelegt, ob in die beantragte Aufhebung der Immunität eingewilligt werden soll.
Entscheidung soll Montag fallen
Allerdings ist noch gar nicht klar, ob es überhaupt soweit kommen wird. Es könnte sein, so das Amtsgericht, dass am Montag bei der Anhörung zwischen Verteidiger, Gericht und Staatsanwalt eine andere Lösung gefunden wird. „Ich möchte auch betonen, dass es sich im Lauf der Verhandlungen ergeben kann, dass0 es bei dem ursprünglichen Vorwurf der Verkehrsordnungswidrigkeit bleibt“, sagte Gerichtssprecher Christoph Pietryka und schloss eine Vorverurteilung aus. Bei einer Ordnungswidrigkeit wäre die Aufhebung der Immunität hinfällig.
Dieses Thema im Programm:MDR SACHSEN | MDR SACHSENSPIEGEL | 31. März 2025 | 05:30 Uhr