Richter schlägt Sachsens Kultusminister Vergleich vor


Mit 50 km/h zu viel geblitzt

Hintergrund des Gerichtstermins in Weißwasser ist eine Temposünde Conrad Clemens‘. Der war im September 2023 mit Tempo 80 in einer 30er-Zone in Krauschwitz (Kreis Görlitz) geblitzt worden. Damals war er noch nicht Minister, sondern Staatssekretär und Bevollmächtigter des Freistaates Sachsen beim Bund. Im Jahr 2024 hat es laut Amtsgericht mehrere Termine wegen dieser Geschwindigkeitsübertretung gegeben, die von Clemens Rechtsbeistand aus unterschiedlichen Gründen abgesagt wurden.

Ordnungswidrigkeit oder Strafverfahren?

Richter Theile schlug Clemens Rechtsanwalt und der Staatsanwaltschaft am Montagvormittag einen Vergleich vor, über den die Beteiligten hinter verschlossenen Türen diskutierten. Der Vorschlag lautet: 10.000 Euro Geldzahlung, ein Drittel davon soll an den Staat gehen, zwei Drittel an eine gemeinnützige Institution, zudem soll der CDU-Politiker an einer Verkehrsschulung teilnehmen (mindestens 20 Stunden) und Verkehrsunterricht an sächsischen Schulen geben (mindestens 20 Stunden).

Richter Theile sagte danach, dass nun alle Parteien eine Woche lang Zeit hätten, sich das zu überlegen. Lehnt Clemens ab, ruht die Sache vorläufig, bis der Sächsische Landtag seine Immunität aufhebt. Dann käme ein Strafverfahren in Gang. Das Vergleichsangebot gilt neben dem zweimonatigen Fahrverbot und einem Bußgeld für das Tempovergehen in der 30er-Zone.

Diskussion um Aufhebung der Immunität

Der Ausschuss müsste in diesem Fall Kultusminister Clemens im Zusammenhang mit den Vorwürfen anhören. Das könne schriftlich oder mündlich erfolgen, erklärte die Landtagsverwaltung dazu und nannte als Termin voraussichtlich die nächste Ausschusssitzung im April. Danach werde dem Parlament eine Beschlussempfehlung vorgelegt, ob in die beantragte Aufhebung der Immunität eingewilligt werden soll.



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Author: admin

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