Konsequenzen für Verwaltungsgerichte
Das habe auch Konsequenzen für die Verwaltungsgerichte, schildert Mittag. Das Bamf sei jetzt bestrebt, seine Bestandsverfahren abzuarbeiten und zu erledigen, „dass sie dann nächstes Jahr im Sommer auf einem Stand beginnen können, wenn das Gemeinsame Europäische Asylsystem in Kraft tritt. Damit sie es schaffen, diese Verfahrenslaufzeiten einzuhalten, die europarechtlich dann vorgegeben sind“.
Asylverfahren in Sachsen
In Sachsen gibt es aktuell rund 6.600 Asylklagen. In der Regel dauern die Asylverfahren im Freistaat etwa 18 Monate. Bund und Länder hatten sich 2023 auf eine Dauer von drei bis sechs Monaten verständigt. Dem sächsischen Verwaltungsrichterverband zufolge gab es im vergangenen Jahr rund 50 Prozent mehr Asylklagen als im Jahr davor.
Flüchtlingsrat kritisiert zu viele Ablehnungen
Doch mehr Bamf-Bescheide sorgen in der Regel auch für mehr Klagen gegen die Entscheidungen, und die landen an den Verwaltungsgerichten. Dementsprechend sieht der sächsische Flüchtlingsrat auch einen Hebel bei der Entlastung der Gerichte, wenn es weniger Klagegründe gegen Bamf-Entscheidungen geben würde. Vor allem wenn das Bamf weniger Anträge ablehnt, schildert Flüchtlingsrat-Sprecher Osman Oguz: „Bei den Asylverfahren beim Bamf könnte es etwas anders laufen. Viele, aus unserer Sicht sehr berechtigte Gründe von Asylanträgen werden nicht anerkannt, da brauchen wir einen radikalen Perspektivwechsel.“ Ein Punkt, den er bei der Diskussion um die Entlastung der Gerichte vermisst.
Verfahrensprozessrecht steht im Mittelpunkt
Daher außert sich Oguz auch enttäuscht: „Wir wurden weder zum Gipfel eingeladen noch im Vorfeld um unsere Sichtweise gebeten.“ Wäre das geschehen, hätte man eine sehr wichtige Perspektive in die Diskussion einbringen können, nämlich die der Betroffenen und die der Beratungsstellen.
Ministerin Geiert ist sich dessen bewusst. Dass die „Zivilgesellschaft“ nicht zum Treffen eingeladen ist, liege auch daran, dass es in erster Linie um Verfahrensprozessrecht gehe, um die konkrete Arbeit an den Gerichten. Allerdings stellt sie auch klar, dass der Termin am Montag einen Auftakt darstellt – und gegebenenfalls mit weiteren Ideen nachgesteuert werden müsse.