Geschlossene Ställe sind Pflicht
In den Überwachungszonen müssen Geflügelhalter verdächtige Krankheitssymptome sofort melden. Auch darf das Geflügel nicht ins Freie. Strenge Hygienemaßnahmen sind verpflichtend, um eine weitere Verbreitung des Virus zu verhindern. In der enger gefassten Schutzzone führt das Lebensmittel- und Veterinäramt zudem klinische Untersuchungen aller Geflügelbestände durch. Geflügelmärkte sind demnach bis auf weiteres verboten.
Der betroffene Betrieb in Grimma wurde gereinigt und desinfiziert. Bleibt der Betrieb 21 Tage nach der Reinigung frei von neuen Fällen, wird die Schutzzone aufgehoben. Das Gebiet gehört dann zur Überwachungszone, die frühestens nach 30 Tagen aufgelöst werden kann.
Ministerin warnt vor Ausbreitung der Seuche
Sachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) warnt vor der Ausbreitung der Vogelgrippe: „Derzeit ist die strenge Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen essenziell für die Geflügelhalter“, so die Politikerin. Angesichts des starken Vogelzugs und des hohen Infektionsrisikos seien sie angehalten, ihre Bestände vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen. Das minimiere das Risiko eines Geflügelpestausbruchs, der zu erheblichem Tierleid und zum Verlust des Bestands führen könne.