Rechnungshofpräsident Jens Michel zur Prüfung „Staatsschulden des Landes und die Entscheidung vom BVerfG“ aus dem Jahresbericht 2024 – Band I
Im Jahr 2022 hatte der Freistaat Sachsen Schulden von etwa 6 Milliarden Euro. Davon waren 2,5 Milliarden Euro Schulden aus dem „Corona-Bewältigungsfonds Sachsen“.
Normalerweise darf Sachsen keine neuen Schulden machen. In Notlagen ist es eine Ausnahme. Das Bestehen einer Notlage muss das Parlament jedoch nach Auffassung jährlich feststellen. Das ist nicht passiert.
Nicht alle Schulden wurden gebraucht. Kreditermächtigungen im Umfang von 381 Millionen Euro wollte die Regierung quasi „ansparen“ und später nutzen. Aber diese Erlaubnis ist 2021 abgelaufen. Der Sächsische Rechnungshof empfiehlt dem Parlament, eine Klarstellung in die Haushaltsordnung aufzunehmen, dass die Bildung von sogenannten „aufgeschobenen Kreditaufnahmen“ bei Notlagenkrediten ausgeschlossen ist.
Schulden müssen nach Sächsischer Verfassung innerhalb von 8 Jahren zurückgezahlt werden. Statt die Corona-Schulden am Kapitalmarkt zurückzuzahlen, hat die Regierung diese „angesparte“ Kreditermächtigungen aus den Vorjahren quasi „reduziert“.
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https://www.rechnungshof.sachsen.de/JB2024-B1_Staatsschulden.pdf
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