Sächsischer Landtag: Ausschuss emfiehlt Aufhebung der Immunität von Clemens


Der Immunitätsausschuss des Sächsischen Landtags hat dem Parlament empfohlen, die Immunität des Abgeordneten und Kultusminister Conrad Clemens (CDU) aufzuheben. Das teilte die Landtagsverwaltung am Mittwoch mit. Wenn innerhalb von sieben Tagen kein Landtagsabgeordneter widerspricht, gilt die Empfehlung. Im Falle eines Widerspruchs entscheidet das Plenum des Sächsischen Landtags auf seiner nächsten Plenarsitzung.

Hintergrund ist ein mögliches Strafverfahren wegen überhöhter Geschwindigkeit. Clemens war mit 80 Kilometer pro Stunde in einer 30er-Zone geblitzt worden. Clemens hatte Widerspruch eingelegt, sodass der Fall zunächst als Ordnungswidrigkeit am Amtsgericht Weißwasser verhandelt werden sollte. Den Antrag zog er aber zurück und meldete sich für ein Fahreignungsseminar an.

Das Gericht gab nach eigenem Bekunden später Clemens und seinem Verteidiger einen rechtlichen Hinweis, wonach der Verkehrsverstoß auch als verbotenes Kraftfahrzeugrennen gewertet werden kann. Das hätte dann ein Strafverfahren zur Folge. Dieses Vorgehen rügt der Immunitätsausschutz und argumentiert: Der Hinweis hätte erst erteilt werden dürfden, nachdem der Landtag auf Antrag des Gerichtes die Immunität aufgehoben hat.

Der zuständige Richter vom Amtsgericht Weißwasser schlug bei einem sogenannten Erörterungstermin einen außergerichtlichen Vergleich vor. Diesen hat jedoch die Staatsanwaltschaft Görlitz abgelehnt, wie das Gericht MDR SACHSEN bestätigte. Die „Freie Presse“ hatte zuerst darüber berichtet. Der Immunitätsausschuss kann die Aufhebung der Immunität von Clemens empfehlen.



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