Sachsen wollte mutmaßlichen Messerstecher aus Berliner U-Bahn in Haft bringen


Der Mann, der am Sonnabend in der Berliner U-Bahn einen Fahrgast getötet haben soll, sollte eigentlich in Untersuchungshaft sitzen. Die Staatsanwaltschaft Chemnitz hatte nach eigenen Angaben gegen den Syrer in Berlin einen Sicherungshaftbefehl beantragt.

Der 43 Jahre alte Mann war im März 2023 vom Landgericht Chemnitz zu einer Haftstrafe von zwei Jahren mit Bewährung verurteilt worden. Die Tatvorwürfe lauteten: gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte und Beleidigung. Nach dem Urteil zog der Verurteilte laut Staatsanwaltschaft Chemnitz nach Berlin um.

Gegen Bewährungsauflagen verstoßen

Auch während seiner Bewährungszeit in Berlin wurde der Mann wiederholt straffällig. Deswegen wurde er vom Amtsgericht Tiergarten zu einer Geldstrafe verurteilt. Außerdem erfüllte er seine Arbeitsauflagen für die Bewährungstrafe nicht. Deswegen beantragte die Staatsanwaltschaft Chemnitz beim zuständigen Landgericht Berlin im März 2025 den Erlass eines Sicherungshaftbefehls und den Widerruf der Strafaussetzung. Über den Fall hatte zuerst BZ Online berichtet.



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Author: admin

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