Sachsen: Kretschmer will Wachstumsbremsen lösen


Stand: 06.03.2025 19:45 Uhr

Wenn der Bund das Sondermögen für Infrastruktur beschließt, könnte Sachsen fast eine halbe Milliarde Euro pro Jahr bekommen. Bevor das Geld investiert wird, möchte Ministerpräsident Kretschmer noch Bürokratie abbauen.

Aus dem geplanten Sondervermögen für Infrastruktur könnte Sachsen fast 500 Millionen Euro pro Jahr erhalten. Das hat Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) angekündigt. Nach seinen Angaben könnte das Geld unter anderem für neue Straßen oder für Krankenhäuser genutzt werden. Kretschmer betonte, dass zuvor aber auch Wachstumsbremsen gelöst werden müssen. So forderte er zum Beispiel, das Verbandsklagerecht zu begrenzen.

Hintergrund ist, dass einzelne Bürger oft nicht die Zeit und das Geld haben, gegen Bauprojekte zu klagen. Umweltverbände wie zum Beispiel der BUND sind mit ihrer Expertise besser dazu in der Lage. Die Forderung der Union, das Verbandsklagerecht abzuschaffen, bezeichnet der BUND als „Angriff auf den Rechtsstaat“.

Damit die Investitionen wirken, will sie Michael Kretschmer mit strukturellen Reformen verbinden.

Auswirkungen auf Länder-Schuldenbremse unklar

Das Geld aus dem Sondervermögen wird laut Kretschmer dabei helfen, dass „die nächsten Jahre nicht einfach nur verlorene Jahre sind“. Es brauche in Deutschland wieder eine andere wirtschaftliche Dynamik. Welche Konsequenzen die geplante Lockerung der Schuldenbremse im Bund auf die Schuldenbremse der Länder habe, lasse sich derzeit noch nicht sagen, so Kretschmer.

Bezüglich der Dresdner Carolabrücke mahnte Kretschmer, dass keine Zeit sei für Diskussionen. Stattdessen solle die Landeshauptstadt den Wiederaufbau im Bestand vorantreiben. „Dann sind wir in anderthalb bis zwei Jahren durch und die Brücke steht wieder.“

Geld soll ab 2026 zur Verfügung stehen

Der Ministerpräsident rechnet damit, dass die Gelder aus dem Sondervermögen dem Freistaat ab kommendem Jahr zur Verfügung stehen. Zuvor muss der Bundestag den Schuldenprogrammen von Union und SPD zustimmen. Die Abstimmung ist für den 18. März geplant. Dafür muss das Grundgesetz geändert werden.

MDR (sth/tgl)dpa



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