Pumpen verboten: Sächsische Landkreise verbieten Wasserentnahme


Landkreis Meißen

Seit 2019 hatte der Landkreis Meißen eine dauerhafte Regelung zum Wasserentnahmeverbot aus oberirdischen Gewässern. Nun hat das Landratsamt eine neue Allgemeinverfügung dazu erlassen. Wie die Stadt Nossen mitteilte, ist es seit Anfang Juli 2025 verboten, aus Bächen, Flüssen und Seen mithilfe von Pumpen oder Schläuchen Wasser zu entnehmen. Ohne einen vorherigen Widerruf gelte das Verbot bis einschließlich 31. Oktober 2025. Bei Verstößen könne ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro fällig werden.

Landkreis Zwickau

Der Landkreis Zwickau verbietet seit dem Anfang Juli 2025 die Wasserentnahme mit Pumpen und Schläuchen aus oberirdischen Gewässern. Dies gelte bis zum 31. Oktober. Bei Verstößen drohen demnach Bußgelder. Grund für das Verbot sind laut dem Landratsamt sinkende Wasserpegel beispielsweise in der Zwickauer Mulde. Dennoch würden Menschen trotz des erkennbaren Wassermangels vielerorts Wasser zum Gießen von Gärten und Rasenflächen abpumpen, beobachtete die Behörde.

Landkreis Görlitz

Im Landkreis Görlitz ist seit Ende Juni die Wasserentnahme an mehreren Gewässern im Kreis verboten. Der Kreis hat eine seit mehreren Jahren geltende Allgemeinverfügung erlassen. Die koppelt die Verbote zum Abpumpen an die Pegelstände. Betroffen ist nach den aktuellen Pegelständen aus dem Landeshochwasserzentrum etwa die Lausitzer Neiße in Görlitz. Dem Landratsamt zufolge ist mit Blick auf die aktuelle Wetterlage davon auszugehen, dass die Verbote auf zusätzliche Gewässer ausgeweitet werden.

Grundsätzliches Wasserentnahmeverbot in Bautzen

Im Kreis Bautzen hat man das Abpumpen aus den Gewässern grundsätzlich geregelt. Seit 2019 ist die Entnahme von Wasser bis auf Widerruf verboten. Damals hatte der Kreis eine Allgemeinverfügung erlassen, da die anhaltende Trockenheit und Wärme sehr niedrige Wasserstände zur Folge hatte. Hinzu kamen die Nachwirkungen der extremen Trockenheit im Jahr 2018. Erlaubt ist lediglich die Entnahme des Wassers durch „Handgefäße“. Bei Verstößen müsse mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro gerechnet werden.

Aktuell warnt das Landratsamt davor, dass sich auch im Sommer 2025 die Dürresituation im Landkreis zuspitzt. Nur langanhaltender, ergiebiger Dauerregen könne die Lage deutlich entspannen.

Weitere Verbote in der Prüfung

Derzeit werden in mehreren Landkreisen weitere Entnahmeverbote geprüft. Im Landkreis Leipzig wird dem Landratsamt zufolge die Lage aktuell beobachtet. Wie die Sächsische Zeitung berichtete, soll über mögliche Verbote in den kommenden Tagen entschieden werden. Auch das Landratsamt in Freiberg prüft nach Medienberichten derzeit ein Wasserentnahmeverbot. Zuletzt hatte der Kreis Mittelsachsen ein derartiges Verbot im Sommer 2023 erlassen.



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Author: admin

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