Eine Sprecherin vom Landkreis Leipzig hat gesagt:
Um Köllmichen herum gibt es noch viele andere Geflügel-Betriebe.
Die Vögel dort sollen sich nicht mit der Vogel-Grippe anstecken.
Denn sie können daran sterben.
Deshalb hat das Landrats-Amt
verschiedene Schutz-Maßnahmen bestimmt.
Das sind besondere Regeln gegen die Vogel-Grippe.
Zum Beispiel:
• Fach-Leute haben alle Vögel
in dem Geflügel-Betrieb in Köllmichen getötet.
• Wenn Vögel in anderen Geflügel-Betrieben krank werden,
dann müssen die Geflügel-Züchter bei den Ämtern Bescheid sagen.
• Die Geflügel-Züchter dürfen ihre Vögel nicht nach draußen lassen.
Denn die Vögel dürfen sich nicht bei anderen Vögeln anstecken.
• Und die Geflügel-Betriebe müssen sehr sauber sein.
In anderen Landkreisen gibt es auch Schutz-Maßnahmen
Auch in vielen anderen Landkreisen gibt es jetzt Schutz-Maßnahmen.
Das ist zum Beispiel im Landkreis Mittelsachsen so.
Dort gibt es die Schutz-Maßnahmen:
• in mehreren Orts-Teilen von der Stadt Leisnig
• und in der Gemeinde Großweitzschen.
Und auch im Landkreis Nordsachsen gibt es Schutz-Maßnahmen.
Das ist in einigen Orts-Teilen von der Gemeinde Mügeln so.