Der Landes-Verband von der AfD hat dann dagegen geklagt.
Es gab dann eine Gerichts-Verhandlung
beim Verwaltungs-Gericht von der Stadt Dresden.
Das Urteil vom Verwaltungs-Gericht war am Ende:
Der Verfassungs-Schutz darf sagen,
dass der Landes-Verband von der AfD gesichert rechts-extrem ist.
Das Ober-Verwaltungs-Gericht von Sachsen
hat jetzt ein Urteil gesprochen
Das Ober-Verwaltungs-Gericht hat jetzt ein Urteil gesprochen.
Dazu hat das Ober-Verwaltungs-Gericht gesagt:
Der Landes-Verband von der AfD
ist gegen Menschen mit Migrations-Hintergrund.
Der Landes-Verband will zum Beispiel:
• Dass Menschen mit Migrations-Hintergrund
aus-geschlossen werden.
• Dass sie gehasst werden.
• Und dass sie weniger Rechte haben.
Deshalb ist auch das Urteil vom Ober-Verwaltungs-Gericht:
Der Verfassungs-Schutz darf sagen,
dass der Landes-Verband von der AfD gesichert rechts-extrem ist.