Umweltministerium: „An Gast-Fischereischein angelehnt“
Das Sächsische Umweltministerium (SMUL) bestätigt MDR SACHSEN, dass „Dean in Sachsen legal angeln kann“. Der Schein sei „in Anlehnung an den sächsischen Gast-Fischereischein“ erteilt worden. Er ist auf sechs Monate befristet, da „momentan noch nicht absehbar ist, ob die Ausgabe von sächsischen Jugend-Fischereischeinen Auswirkungen auf den Vollzug der Fischereigesetze in anderen Bundesländern“ habe.
Das Ministerium und die sächsische Fischereibehörde hätten „gemeinsam eine Lösung gefunden, mit der schnell auf die geänderte Gesetzeslage in Bayern reagiert werden konnte“.
Befreiungsschlag aus Sachsen
Zuletzt hatte es es nicht unbedingt mehr danach ausgesehen, dass Spieglers Jagd nach dem Angelschein erfolgreich sein würde. Nachdem sich die Idee einer Ermächtigung in einem Zusammenspiel von Sachsen und Bayern nicht realisieren ließ, ging es zunächst nicht wirklich weiter. Vor allem in Bayern wurde er von Behörde zu Behörde geschickt. Dann kam doch der Befreiungsschlag aus Sachsen. Der Großvater hatte das Geschehen mit einem Tagebuch dokumentiert: „Ich glaube nicht, dass er den Aufwand dafür jetzt schon begreift.“ Das Buch werde er ihm erst zu lesen geben, wenn er erwachsen ist.“
Höhere Kosten wegen „Eilbedürftigkeit“
Der Schein kostet 16,05 Euro. Laut Minsterium setzen sich die Kosten aus „9 Euro Gebühren für den Jugend-Fischereischein, was allen anderen Jugendfischereischeinen entspricht, sowie 7,05 Euro Gebühren für die Postzustellungsurkunde“ zusammen . Die Postgebühren seien „aufgrund der Eilbedürftigkeit“ geboten gewesen.