Sparkasse Chemnitz muss Konto für rechtsextreme Partei „Freie Sachsen“ führen


Die Sparkasse Chemnitz darf der rechtsextremen Kleinstpartei „Freie Sachsen“ kein Konto verweigern. Das hat das Verwaltungsgericht Chemnitz entschieden. Über das Urteil hat das Kreditinstitut am Donnerstag informiert. Die Sparkasse hatte sich seit 2021 gegen die Kontoeröffnung gewehrt.

Den Schritt hatte das Geldinstitut mit dem Schutz ihrer Mitarbeiter und Kunden begründet und auf das Parteiprogramm der Freien Sachsen verwiesen, das die Grundrechte der Mitarbeiter und Kunden massiv bedrohe. Das Gericht entschied jedoch, dass eine Verweigerung des Kontos nicht zulässig sei.

In seiner Urteilsbegründung bezeichnete das Gericht Teile des Parteiprogramms der Freien Sachsen als „völlig unseriös“. Es stellte fest, dass die Sparkasse sich erst dann auf den Schutz ihrer Mitarbeiter berufen könne, wenn konkrete Maßnahmen gegen sie unmittelbar bevorstünden.

Die Sparkasse Chemnitz hatte sich von Anfang an gegen die Kontoeröffnung gewehrt, da das Parteiprogramm unter anderem vorsieht, Menschen, die außerhalb von Sachsen geboren wurden, „geregelt in ihre Heimatländer zurückzuführen“, insbesondere Menschen aus anderen Bundesländern sind in dem Programm aufgeführt, wie zum Beispiel „Verwaltungsleute, Richter und Journalisten aus dem Westen“.

Dennoch sei die Sparkasse als Anstalt des öffentlichen Rechts an die Rechtsprechung gebunden und müsse der Partei den Zugang zu einem Konto gewähren.



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Author: admin

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