Die Wahlergebnisse stammen von den Statistischen Ämtern der drei Bundesländer. Die Einteilung der Gemeinden in Größenklassen basiert auf den Einwohnerzahlen auf Basis der Bevölkerungszählung Zensus 2022.
In Thüringen hatten einige kleinere Gemeinden bei der Bundestagswahl keinen eigenen Wahlbezirk. Ihre Ergebnisse wurden stattdessen oft auf Ebene der Gemeindeverbände ausgewiesen. In diesen Fällen wurde die ungefähre Einwohnerzahl des jeweiligen Gemeindeverbands für die Kategorisierung herangezogen. In der oben gezeigten Karte der Zweitstimmen-Ergebnisse fehlen diese Gemeinden jedoch.
Da die Einteilung ausschließlich anhand der Einwohnerzahl erfolgt, werden auch Gemeinden als ländlich eingestuft, die sich im Umland großer Städte befinden und urbane Merkmale aufweisen. So kann eine Gemeinde mit 500 Einwohnern in einem städtischen Speckgürtel liegen, während eine Gemeinde mit 22.000 Einwohnern eher ländlich geprägt sein kann. Die Kategorisierung nach Einwohnerzahl bildet den Unterschied zwischen ländlichen und städtischen Gemeinden daher nur bedingt ab.