Bundestagswahl 2025: Matthias Moosdorf (AfD) gewinnt den Wahlkreis Zwickau


Ziel der Änderung ist, den Bundestag zu verkleinern. Er war aufgrund der Überhang- und Ausgleichsmandate in den vergangenen Wahlperioden deutlich größer als die gesetzliche Regelgröße. Die Regelgröße lag bislang bei 598, in der auslaufenden Legislatur saßen aber 736 Abgeordnete im Bundestag. Mit dem neuen Wahlrecht wird die Zahl der Sitze auf 630 begrenzt.

Zusätzlich gilt die Grundmandatsklausel, wenn auch vermutlich zum letzten Mal. Danach muss eine Partei bundesweit auf mindestens fünf Prozent der Stimmen kommen, um in den Bundestag einzuziehen. Ausnahme: Gewinnt eine Partei drei Direktmandate, dann zieht sie als Fraktion in den Bundestag – auch wenn sie die Fünf-Prozent-Hürde nicht schafft. Eine Neuregelung dieser Klausel hat das Bundesverfassungsgericht für die Bundestagswahl 2025 im Sommer verworfen.

Für Parteien nationaler Minderheiten gilt diese Sperrklausel nicht.



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Author: admin

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