Landtagswahl Sachsen: 19 Parteien treten mit Landeslisten an


Vier Parteilisten zurückgewiesen

Bei den vier zurückgewiesenen Listen handelt es sich um die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD), die Partei der Humanisten (PdH), die Partei für schulmedizinische Verjüngungsforschung sowie die Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei).

Im Falle der KPD hatte der Landeswahlausschuss diese bereits am 21. Juni 2024 nicht als Partei anerkannt, sodass die KPD nicht zur Landtagswahl antreten kann. Die von der Partei der Humanisten und der Partei für schulmedizinische Verjüngungsforschung eingereichten Landeslisten wurden zurückgewiesen, da die erforderliche Anzahl von 1.000 Unterstützungsunterschriften nicht vorgelegt werden konnten. Die Tierschutzpartei habe mehrere formale Anforderungen nicht erfüllt und könne daher ebenfalls nicht mit einer Liste antreten.

Bei den übrigen Parteien gab es lediglich kleinere formale Mängel. Vereinzelt erfüllten Bewerber nicht die erforderlichen formellen Anforderungen, sodass deren Namen vom Landeswahlausschuss von der jeweiligen Liste gestrichen wurden. In diesen Fällen rückten die nachfolgenden Bewerber nach.

Landesliste wird mit Zweitstimme gewählt

Wählerinnen und Wähler haben zur Landtagswahl in Sachsen zwei Stimmen, die sie vergeben können. Mit der Erststimme werden die Direktkandidaten in den Wahlkreisen gewählt, mit der Zweitstimme (Listenstimme) die Partei und ihre Liste. Das Ergebnis der Zweitstimmen entscheidet über die Sitzverteilung im Landtag. Erhält eine Partei mehr Direktmandate als ihr über die Listenwahl zustehen, behält sie diese trotzdem (sogenannte Überhangmandate). Die übrigen Parteien erhalten entsprechend sogenannte Ausgleichsmandate, um das Kräfteverhältnis zu wahren.



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Author: admin

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